Transparenz

Du interessierst Dich für die rechtlichen Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage Ministerien, Behörde und Fellows mit Work4Germany zusammenarbeiten? Dann bist Du hier richtig.

Die Zusammenarbeit zwischen Work4Germany und teilnehmenden Ministerien und Behörden wird über einen Kooperationsvertrag rechtlich geregelt. 

Die Zusammenarbeit zwischen Bundesverwaltung und Fellows erfordert eine besondere Integrität, Transparenz und Kontrolle. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der folgenden Transparenzrichtlinien.

Die 4Germany UG (heute: DigitalService4Germany GmbH) hat im Förderzeitraum 01.10.2019 – 31.12.2020 eine Zuwendung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Realisierung der Tech4Germany und Work4Germany Programme erhalten. Der Sachbericht ist Teil des Verwendungsnachweises dieser Zuwendung

Die Fellows werden befristet bei der DigitalService4Germany GmbH angestellt sein und als Arbeitnehmer:in an das jeweilige Bundesministerium für die gesamte Dauer des Fellowships entsandt. Das zugrunde liegende Rechtskonstrukt ist das einer Arbeitnehmerüberlassung.